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Erstellt von Serif

Börsen- und Marktordnung für die Vogelbörse in Straubing

 

1.   Der Zutritt in die Börsenhalle setzt pro Person den Erwerb eines Stempelabdruckes voraus. Mit den Erwerb des  Stempelabdruckes, spätestens mit dem Betreten der Halle wird die Börsenordnung anerkannt.

 

2. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Sach- und Personenschäden.

 

3. a) Das Anbieten der Vögel ist nur auf den dafür vorgesehenen Verkaufsregalen und -tischen erlaubt. Ein eigener  Aufbau an den Wänden ist verboten!

 

b) Das Bevorraten bzw. Verkaufen in Transportkisten/Käfigen unterhalb dieser Verkaufsregale/Tische ist verboten.

 

c) Der Verkäufer muss sich ständig, oder Vertretung, bei seinen Vögeln aufhalten.

 

d) Der Verkauf darf nur in der Vogelbörse stattfinden.

 

4. a) Der Käfig muss in der Grundfläche mindestens so breit und tief  wie die 1,5 fache Körperlänge des Vogels sein, so  dass dieser sich darin ungehindert bewegen kann. Desweiteren muss 1/3 der Sitzstangen frei bleiben, dreiseitig  geschlossen sein und zwei gegenüberliegende Sitzstangen besitzen. Bei Bodenvögeln, z.B. Wachteln o.ä. Muss  mindestens die Hälfte der Bodenfläche frei sein.  Empfohlen werden die Ausstellungskäfige der großen Verbände!

 

b) Die Käfige müssen sauber sein, mit genügend Futter und Wasser versehen sein.

 

c) Jeder Verkäufer muss folgende Angaben gut leserlich an den Käfigen anbringen!!!

 - Bezeichnung der Vogelart  ( deutsch oder lateinisch)

 - Geschlecht  (1,0 oder 0,1 )

 - Alter  ( Jahrgang )

 - Name und/oder Verbandsnummer des Verkäufers

Kennzeichnungskarten sind an der Kasse erhältlich.

 

d) Jeder Verkäufer hat eine ausreichende Anzahl geeigneter Behältnisse bereitzuhalten, die er dem Käufer für den  tiergerechten Transport zur Verfügung stellt. ( Sind im Futter- und Zubehörhandel zu erwerben.)

 

e) Zum Herausfangen der Vögel sollten die zur Verfügung gestellten Umsatzvolieren genutzt werden.

 

f) Geschützte Vogelarten müssen geschlossen beringt sein und ein deutscher Herkunftsnachweis muss mitgeführt  werden.

 

g) Kranke, verletzte und untereinander unverträgliche Vögel werden vom Markt ausgeschlossen, sofern sie nicht schon  am Eingang abgewiesen wurden.

 

5. a) Abgabe von Vögeln an Jugendliche unter 16 Jahren ist nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

 

b) In der Verkaufshalle sowie im gesamten öffentlichen Gebäude besteht absolutes Rauchverbot!

 

c) Das Mitnehmen der Vögel in den Gastronomiebereich ist verboten!

 

d) Zum Aufbewahren der erworbenen Tiere ist ein extra Raum im Eingangsbereich vorgesehen.

 

6. Den Weisungen des Veranstalters, des vom Veranstalter beauftragten Aufsichtspersonal und der anwesenden  Amtspersonen (Veterinäre, Umwelt- und Naturschutzamt, Polizei etc.) ist Folge zu leisten. Sie sind gegenüber  Verkäufern, Käufern und Besuchern weisungsbefugt.

 

7. Zuständige Tierärztin im Notfall:  Fr. Dr. H. Eder,  Aufbaustraße 9,  94365 Parkstetten; Tel. 09421/843210

 

 

Die Anbieter und alle anderen Vogel-Liebhaber werden eindringlich ersucht,

diese Regelungen zu beachten;

Denn nur so wird es diese und andere Vogelbörsen auch künftig noch geben!!

 

Der Veranstalter