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Börsen-
1. Der Zutritt in die Börsenhalle setzt pro Person den Erwerb eines Stempelabdruckes voraus. Mit den Erwerb des Stempelabdruckes, spätestens mit dem Betreten der Halle wird die Börsenordnung anerkannt.
2. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Sach-
3. a) Das Anbieten der Vögel ist nur auf den dafür vorgesehenen Verkaufsregalen und
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b) Das Bevorraten bzw. Verkaufen in Transportkisten/Käfigen unterhalb dieser Verkaufsregale/Tische ist verboten.
c) Der Verkäufer muss sich ständig, oder Vertretung, bei seinen Vögeln aufhalten.
d) Der Verkauf darf nur in der Vogelbörse stattfinden.
4. a) Der Käfig muss in der Grundfläche mindestens so breit und tief wie die 1,5 fache Körperlänge des Vogels sein, so dass dieser sich darin ungehindert bewegen kann. Desweiteren muss 1/3 der Sitzstangen frei bleiben, dreiseitig geschlossen sein und zwei gegenüberliegende Sitzstangen besitzen. Bei Bodenvögeln, z.B. Wachteln o.ä. Muss mindestens die Hälfte der Bodenfläche frei sein. Empfohlen werden die Ausstellungskäfige der großen Verbände!
b) Die Käfige müssen sauber sein, mit genügend Futter und Wasser versehen sein.
c) Jeder Verkäufer muss folgende Angaben gut leserlich an den Käfigen anbringen!!!
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Kennzeichnungskarten sind an der Kasse erhältlich.
d) Jeder Verkäufer hat eine ausreichende Anzahl geeigneter Behältnisse bereitzuhalten,
die er dem Käufer für den tiergerechten Transport zur Verfügung stellt. ( Sind im
Futter-
e) Zum Herausfangen der Vögel sollten die zur Verfügung gestellten Umsatzvolieren genutzt werden.
f) Geschützte Vogelarten müssen geschlossen beringt sein und ein deutscher Herkunftsnachweis muss mitgeführt werden.
g) Kranke, verletzte und untereinander unverträgliche Vögel werden vom Markt ausgeschlossen, sofern sie nicht schon am Eingang abgewiesen wurden.
5. a) Abgabe von Vögeln an Jugendliche unter 16 Jahren ist nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
b) In der Verkaufshalle sowie im gesamten öffentlichen Gebäude besteht absolutes Rauchverbot!
c) Das Mitnehmen der Vögel in den Gastronomiebereich ist verboten!
d) Zum Aufbewahren der erworbenen Tiere ist ein extra Raum im Eingangsbereich vorgesehen.
6. Den Weisungen des Veranstalters, des vom Veranstalter beauftragten Aufsichtspersonal
und der anwesenden Amtspersonen (Veterinäre, Umwelt-
7. Zuständige Tierärztin im Notfall: Fr. Dr. H. Eder, Aufbaustraße 9, 94365 Parkstetten; Tel. 09421/843210
Die Anbieter und alle anderen Vogel-
diese Regelungen zu beachten;
Denn nur so wird es diese und andere Vogelbörsen auch künftig noch geben!!
Der Veranstalter